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Antrag auf bevorzugte Platzvergabe (Nachteilsausgleich)

Wer kann eine bevorzugte Platzvergabe als Nachteilsausgleich gemäß § 89, 90 und 109 ZSP – HU beantragen?

Der Nachteilsausgleich unterstützt Studierende, für die eine Nichtteilnahme einer Lehrveranstaltung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. "Eine außergwöhliche Härte kann nur vorliegen, wenn besondere, vor allem gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre, Gründe in der Peron der Studentin oder des Studenten die sofortige Teilnahme an der Lehrveranstaltung zwigend erfordern." (ZSP - HU § 90 Abs. 1 - Auswahl bei Lehrveranstaltungen, S. 38) 

  • Antragsberechtigt sind daher Studierende, die darauf angewiesen sind, wegen einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, einer chronischen Erkrankung oder der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes, eine bestimmte Pflichtveranstaltung zu besuchen. Diese haben die Möglichkeit einen Antrag auf Nachteilsausgleich für eine bevorzugte Platzvergabe (§ 89-90 ZSP-HU) zu stellen.
  • Die Grundlagen des Antrags auf Nachteilsausgleich finden sich in der Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) in § 89 - Verteilungsverfahren, § 90 - Auswahlverfahren bei Lehrveranstaltungen und § 109 - Nachteilsausgleich.

Wie erfolgt am Institut für Sportwissenschaft die Beantragung eines Nachteilsausgleichs für eine bevorzugte Platzvergabe nach § 89, 91 und 109 ZSP-HU?

Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann und Entscheidungen nicht aufgrund von formalen Fehlern abgelehnt werden müssen, sollten Sie bei der Antragstellung folgende Aspekte beachten:

  • Reichen Sie Ihren Antrag in schriftlicher und unterschriebener Form bei den für Ihren Studiengang zuständigen Studienfachberatern ein (Auch eine pdf-Datei mit einer eingescannten Unterschrift gilt als schriftlicher und unterschriebener Antrag.):
  • Reichen Sie Ihren Antrag innerhalb des Einschreibezeitraums bis i.d.R. 1 Woche vor Abschluss Online-Anmeldung ein. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
  • Geben Sie die vorgesehene(n) Lehrveranstaltung(en) an und begründen Sie die Erforderlichkeit einer bevorzugten Platzvergabe nachvollziehbar. Formulieren Sie Ihren Antrag so, dass Ihr Anliegen daraus eindeutig hervorgeht.
  • Vermerken Sie auf Ihrem Antrag: Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer, den Studiengang, in dem Sie immatrikuliert sind, die Studien- und Prüfungsordnung nach der Sie studieren, Ihr Fachsemester, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Postadresse.

 

Sie können folgende Vorlage verwenden.

Welche Nachweise sind für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs für eine bevorzugte Platzvergabe (§ 89-90 ZSP – HU) erforderlich?

  • Nachvollziehbare kurze Begründung aus der die Erforderlichkeit einer bevorzugten Platzvergabe hervor geht
  • Aktuelle Studienbescheinigung oder Kopie des Student*Innen Ausweis
  • Nachweis über eine Schwangerschaft: i.d.R. den Mutterpass
  • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Nachweis der Elternschaft, sofern nicht aus der Geburtsurkunde ersichtlich
  • Ärtzliches Attest über den Nachweis einer chronsichen Erkrankung (diese muss nicht näher benannt werden)
  • Bescheinigung über den Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen

Was passiert nachdem ich einen den Antrag bei der zuständigen Studienfachberatung eingereicht habe?

  • Die Bearbeitung Ihres eingereichten Antrags auf bevorzugte Platzvergabe erfolgt nach Ablauf der Frist zur Antragseinreichung.
  • Nachdem über Ihren Antrag beschieden wurde, erhalten Sie per E-Mail oder postalisch einen Bescheid über das Ergebnis der Entscheidung. In der Zwischenzeit werden keine Auskünfte über den Bearbeitungsstand gegeben. Daher bitten wir Sie, von Nachfragen abzusehen.

Wann ist die nächste Möglichkeit, einen Antrag auf bevorzugte Platzvergabe einzureichen?

 

  • bitte jeweils bis eine Woche vor Ende der Belegungsfrist (wir können sonst nicht sicherstellen, dass Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann)

 

Weitere Hinweise und Informationen

 

Für den Fall, dass Sie diesbezügliche ein Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an Studienfachberatung.

 

Bei Konflikten und Schwierigkeiten bezüglich der Vereinbarkeit von Studium und Kind(ern) bzw. Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes können Sie sich sowohl an die Dezentrale Frauenbeauftragte des Instituts für Sportwissenschaft als auch die Zentrale Frauenbeauftragte wenden.

Informationen des Familienbüros der Humboldt-Universität zu Berlin zu Studium und Familie finden Sie hier: Studium und Familie

 

Informationen des Familienbüros der Humboldt-Universität zu Berlin zu Pflege von Angehörigen finden Sie hier: Pflege von Angehörigen

 

Informationen zu diversen Unterstützungsangeboten der Humboldt-Universität zu Berlin für Studierende mit Kind(ern) finden Sie hier: Unterstützung

 

Informationen zu den Kontaktdaten und Sprechzeiten des Familienbüros der Humboldt-Universität zu Berlin finden Sie hier: Kontakt