Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sportwissenschaft

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Informationen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Am Institut für Sportwissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin sind Frauen in allen Bereichen tätig z.B. als Studentinnen, Doktorandinnen und Wissenschaftlerinnen sowie als Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung. Sie werden von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vertreten.

Aber natürlich sind am Institut auch Menschen aktiv, die sich anderen von Benachteiligung bedrohten Gruppe zuordnen. Auch diese Personen werden von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vertreten.

Ziel der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Humboldt-Universität zu Berlin ist es, "Sensibilität für Diversität zu stärken, einen diskriminierungsfreien und inklusiven Lehr-, Lern-, Forschungs- und Arbeitsort zu schaffen und die Diversität in der Zusammensetzung ihrer Angehörigen zu fördern" (Zentrum Chancengerechtigkeit). Weitere Informationen zur finden sich unter diesem Link: https://chancengerechtigkeit.hu-berlin.de/de

 

Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Bezug auf Frauen

 

Die dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Wahlkreis III und ihre Stellvertreterin sind Interessenvertreterinnen und Beraterinnen in Fragen von Chancengleichheit am IfS. Sie vertreten die Belange und Interessen aller Frauen des IfS, zugleich beraten und unterstützen sie in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Zur Förderung von qualifizierten Frauen stellt das IfS jährlich finanzielle Mittel für die Frauenförderung in Höhe von mind. 5% der konsumtiven Haushaltsmittel bereit. Diese Mittel werden jährlich zur Unterstützung von Frauen am IfS sowie für Förderungen von personenbezogenen Projekten verwendet. Anträge werden bei der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des IfS eingereicht. Antragsberechtigt sind alle Frauen des IfS. Über die Vergabe dieser Fördermittel entscheidet das Gremium der Frauenbeauftragten der KSBF. Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung, zum Antrags- und Vergabeverfahren.

 

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des IfS setzt sich gegen alle Formen von Diskriminierung, Mobbing und Stalking ein. Alle genannten Formen können eine Verletzung vertraglicher, dienstrechtlicher, beamten- oder hochschulrechtlicher Pflichten darstellen oder auch strafbares Verhalten sein. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte berät insbesondere in Fällen von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt.

 

Ausschreibung der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2026/27

 

Mit der Verabschiedung des Haushalts für das Institut stehen nun auch wieder (begrenzte) Mittel für die Frauenförderung zur Verfügung. Die Vergabe der finanziellen Mittel für Frauenförderung soll dazu dienen, Frauen in ihrer wissenschaftlichen und beruflichen Karriere zu unterstützen sowie nachhaltig Anreize für die Gleichstellung von Frauen an unserem Institut zu geben. Daher freue ich mich, wenn die finanziellen Mittel genutzt und entsprechend eingesetzt werden können, z. B. für/von Kolleginnen aller(!) Statusgruppen und Studentinnen.

Um den Prozess der Mittelvergabe ordnungsgemäß und gerecht zu gestalten, wird in einer gemeinsamen Sitzung der dezentralen Frauenbeauftragten der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät / Wahlkreis III ein gemeinsamer Ausschreibungszeitraum und ein Bewilligungstermin der Frauenfördermittel  festgesetzt. Dennoch können bereits alle Maßnahmen, die ab Oktober 2026 anfallen beantragt werden. Eine Bewilligung erfolgt dann jedoch erst bei einem Treffen aller Frauenbeauftragten der KSBF im Mai/Juni 2027, in dem gemeinsam über die Mittelvergabe und Bewilligung der Anträge entschieden wird. Ziel ist es, eine möglichst transparente und nachvollziehbare Vergabe nach fakultätsweit geltenden (Entscheidungs-)Kriterien zu gewährleisten. Jede*r Antragsteller*in erhält eine Rückmeldung über (teilweise) Förderung oder Ablehnung.

Die Abrechnung muss zwei Wochen nach der Maßnahme eingereicht werden und für das Jahr 2026 spätestens bis zum 30.09.2026 und das Jahr 2027 bis zum 30.09.2027 erfolgen.

Ich möchte Sie/Euch herzlich bitten, Ihren/Deinen Antrag für eine Förderung im Jahr 2027 undbedingt VOR der zu fördernden Maßnahmevollständig bei mir einzureichen (gerne via Email/digital unter frbspowi@hu-berlin.de). Informationen zu den Richtlinien inklusive Entscheidungskriterien und zur Antragstellung sind den unten hinterlegten Dokumenten zu entnehmen - bitte aufmerksam lesen. 

 

 

Anschrift und Kontakt

 

Katrin Albert (stellv. dezentrale Frauenbeauftragte Wahlkreis III, zuständig für das IfS)

Sitz: Philippstraße 13, 10115 Berlin Haus 11, Raum 2.09

Tel.: 030-2093-46101

Email: frbspowi@hu-berlin.de

 

Stellvertretung:

Ulrike Fickler-Stang (dezentrale Frauenbeauftragte Wahlkreis III, zuständig für Rehabilitationswissenschaften)

Email: frauenbeauftragte-rehawissenschaften@hu-berlin.de