BZQ - Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen
Die folgenden Informationen werden kontinuierlich ergänzt. Für Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Dr. Stefan Hansen
Grundlagen
(Was heißt BZQ, Für wen sind die BZQ-Module, Welche Module gibt es und wie viel Studienpunkte sind zu absolvieren?)
Modulinhalte
(Was ist der Unterschied zwischen BZQ2 und BZQ3?)
Modulabschlussprüfung
(Gibt es eine Modulabschlussprüfung? Sind die Modulabschlussprüfungen bewertet? Wie melde ich mich zum Modulabschluss an?)
Portfolio
(Was ist das Portfolio? Wie soll das Portfolio aussehen?)
Nachweise
(In welcher Form wird das Praktikum bzw. werden die Tätigkeiten und Kurse im BZQ2 bestätigt)?
Colloquium
(Was ist das Colloquium und wann findet es statt? Kann ich das Colloquium belegen bevor ich mein Praktikum mache?)
Ansprechpartner
(Wen kann ich Fragen?)
Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen
Für wen sind die BZQ-Module?:
Für Studierende des Monobachelor nach alter Studienordnung (StO2013 mit Änderungen in 2015 und 2018) sowie neuer Studienordnung (STO2025).
Welche Module gibt es und wie viel Studienpunkte sind zu absolvieren?
Nach alter Studienordnung gibt es drei in denen jeweils 10 Studienpunkte zu absolvieren sind. In der neuen Studienordnung ist das Modul BZQ3 entfallen.
- BZQ1 - Praktikum
- BZQ2 - fachspezifisches Anwendungswissen
- BZQ3 - fachübergreifende Schlüsselqualifikationen
Was ist der Unterschied zwischen BZQ2 und BZQ3?
Die genauen Modulbeschreibungen finden Sie in der gültigen Studienordnung (siehe oben).
Erläuterung:
- Das Modul BZQ2 bezieht sich auf "fachbezogenes" Anwendungswissen, sollte also im engeren oder weiteren Sinne das Fach Sportwissenschaft betreffen. Typische Inhalte, die hier angerechnet werden sind: Trainer- und Übungsleiterlizenzen, nicht gewählte Lehrveranstaltungen des Instituts für Sportwissenschaft oder anderer Einrichtungen, freiwillige Tätigkeiten aus Vereinen z.B. als Übungsleiter:in oder Übungsleiter:in.
- Das Modul BZQ3 bezieht sich auf "fachübergreifendes" Anwendungswissen: Typische Inhalte, die hier angerechnet werden können sind: Angebote des Careercenters der HU, ähnliche Kurse anderer Anbieter (z.B. Computerkurse, Management, Steuerrecht etc.) sowie Sprachkurse.
Gibt es eine Modulabschlussprüfung?
Nach neuer Studienordnung werden die Module ohne Modulabschlussprüfung angerechnet.
Nach alter Studienordnung werden die Module BZQ1 und BZQ2 werden mit einer Modulabschlussprüfung beendet. Die Modulabschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Portfolio (5 Seiten/ ca. 13000 Zeichen) zu den erworbenen Kompetenzen.
Das Modul BZQ3 wird ohne Modulabschlussprüfung anerkannt.
Sind die Modulabschlussprüfungen in der alten Studienordnung bewertet?
Die Modulabschlussprüfung im Modul BZQ1 ist bewertet. Die Modulabschlussprüfung im Modul BZQ 2 wird nicht bewertet. Die Anmeldung erfolgt über Agnes.
In der neuen Studienordnung ist im Rahmen des Colloquiums zum BZQ1 als Arbeitsleistung ein Portfolio zu erstellen.
In der alten Studienordnung ist das Portfolio die Abschlussprüfung in den Modulen BZQ1 und BZQ2. Das Portfolio zum BZQ1 wird bewertet.
Wie soll das Portfolio aussehen?
Wir empfehlen, bevor Sie mit dem Anfertigen des Portfolios beginnen, das Kolloquium für BZQ1 zu besuchen (auch dann, wenn Sie noch kein Praktikum gemacht haben). Dort werden wir Ihnen genau erläutern, wie das Portfolio auszusehen hat. Einige Hinweise finden Sie auch hier.
In welcher Form wird das Praktikum bzw. werden die Tätigkeiten und Kurse im BZQ2 bestätigt (Nachweis)?
Benötigt wird ein qualifizierter Nachweis der Praktikumsstelle bzw. der Institution bei der Sie tätig waren bzw. Kurse belegt haben. Aus diesem Nachweis sollte hervorgehen:
- welche Tätigkeiten genau ausgeführt wurden bzw. welche Inhalte vermittelt wurden und
- wieviel Zeit (in Stunden) der Kurs bzw. die Tätigkeit umfasste.
Das Colloquium ist Teil des Moduls BZQ1 und sollte nach dem Praktikum belegt werden. Es soll Studierenden die Möglichkeit geben, ihre im Praktikum gemachten Erfahrungen in Bezug auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit zu reflektieren. Im Zentrum des Colloquiums stehen dabei die Erschließung wesentlicher berufsrelevanter Kompetenzen sowie die Überprüfung, inwieweit diese durch das Praktikum erweitert oder verändert wurden. Die Veranstaltung vermittelt darüber hinaus die Grundlagen und Bewertungskriterien für die Modulabschlussprüfung.
Kann ich das Colloquium belegen bevor ich mein Praktikum mache?
Es ist möglich, das Colloquium schon vor dem Praktikum zu belegen. Allerdings sollten in diesem Fall schon ein paar Lehrveranstaltungen für das Modul BZQ2 absolviert worden sein, damit die Reflexion der erworbenen Kompetenzen realistisch erprobt werden kann.
Ansprechpartner für Ihre Fragen sind Dr. Sebastian Bohm und Dr. Stefan Hansen. Modulverantwortlicher für die Module BZQ1-3 ist Dr. Stefan Hansen