Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sportwissenschaft

Humboldt-Universität zu Berlin | Institut für Sportwissenschaft | Studium | Veranstaltungen | ÜWP/fach- und professionsbezogene Ergänzung

überfachlicher Wahlpflichtbereich

für das Bachelorstudium im Fach Sportwissenschaft (AMB 25/2013, 115/2015) und den Mono-Masterstudiengang Sportwissenschaft (AMB 24/2013; 67/2019)

 

Wer muss welche ÜWP-Leistungen erbringen?

Mono-Bachelor (AMB 25/2013; 115/2015): Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen im Umfang von insgesamt 20 LP nach freier Wahl zu absolvieren. Es können keine Module oder Lehrveranstaltungen aus dem Fach Sportwissenschaft eingebracht werden.

Kombi-Bachelor mit/ohne Lehramtsoption (AMB 25/2013; 115/2015): Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen im Umfang von insgesamt 10LP nach freier Wahl zu absolvieren. Alternativ können nicht gewählte Module oder Lehrveranstaltungen aus dem Fach Sportwissenschaft gewählt werden.

Mono-Masterstudiengang Sportwissenschaft (AMB 24/2013; 67/2019): Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen im Umfang von insgesamt 20 LP nach freier Wahl zu absolvieren. Es können keine Module oder Lehrveranstaltungen aus dem Fach Sportwissenschaft eingebracht werden.

 

Wo kann ich eine Anrechnung von Leistungen beantragen, die ich an der HU erbracht habe?

Alle Veranstaltungen, die im Katalog der HU unter der Kategorie „überfachlicher Wahlpflichtbereich“ aufgelistet sind und alle Leistungen, die Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin erbracht haben, können Sie sich unter Vorlage des Lehrveranstaltungsnachweises direkt im Prüfungsbüro des Instituts für Sportwissenschaft anrechnen lassen.
Die Lehrveranstaltungsnachweise für Module des überfachlichen Wahlpflichtbereichs der KSBF stehen auf folgender Webseite zur Verfügung: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/uewp.

 

Wie gehe ich vor, wenn ich weitere, auswärtig erbrachte Leistungen anrechnen lassen möchte?

 

  • Nutzen Sie hierfür bitte das Antragsformular.
  • Fügen Sie Ihrem Antrag Belege bei, mit denen Sie nachweisen, dass Sie die Studien-/Prüfungsleistungen, für die Sie eine Anrechnung beantragen, tatsächlich erbracht haben (z.B. Transcript of Records).
  • Senden Sie das Antragsformular sowie die Nachweise per Mail an Frau Schmitz, der Modulverantwortlichen für den überfachlichen Wahlpflichtbereich (jennifer.schmitz@hu-berlin.de).

 

Welche Leistungen kann ich mir für den überfachlichen Wahlpflichtbereich anrechnen lassen?

Für eine Anrechnung von Veranstaltungen, die nicht aus dem HU-Katalog stammen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Kurse anderer Universitäten und zurückliegender Studiengänge sind anrechenbar, sofern diese noch nicht in dem aktuellen Studium „eingebracht“ wurden.
  • Kurse im Rahmen des Erasmus Studiums sind anrechenbar, sofern diese noch nicht im aktuellen Studium eingebracht wurden (z.B. Sprachkurse).
  • Lehrveranstaltungen, die nicht an einer Universität absolviert wurden und unter dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens liegen werden i.d.R. nicht anerkannt. Der Nachweis ist selbst vorzulegen.
  • Praktika, Übungsleiterlizenzen, Freiwilligendienste und ähnliche Leistungen werden nicht anerkannt.

 

Wo finde ich Lehrveranstaltungen für den überfachlichen Wahlpflichtbereich?

Anrechenbare Lehrveranstaltungen für den überfachlichen Wahlpflichtbereich finden Sie bspw.:

 

fach- und professionsbezogene Ergänzung

für den Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen (AMB 109/2015; 110/2015; 23/2019)

 

Wo kann ich eine Anrechnung von Leistungen beantragen, die ich an der HU erbracht habe?

Alle Veranstaltungen, die im Katalog der HU unter der Kategorie „überfachlicher Wahlpflichtbereich“ aufgelistet sind und alle Leistungen, die Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin erbracht haben, können Sie sich unter Vorlage des Lehrveranstaltungsnachweises direkt im Prüfungsbüro des Instituts für Sportwissenschaft anrechnen lassen.
Die Lehrveranstaltungsnachweise für Module des überfachlichen Wahlpflichtbereichs der KSBF stehen auf folgender Webseite zur Verfügung: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/uewp.

 

Wie gehe ich vor, wenn ich weitere, auswärtig erbrachte Leistungen anrechnen lassen möchte?

 

  • Nutzen Sie hierfür bitte das Antragsformular.
  • Fügen Sie Ihrem Antrag Belege bei, mit denen Sie nachweisen, dass Sie die Studien-/Prüfungsleistungen, für die Sie eine Anrechnung beantragen, tatsächlich erbracht haben (z.B. Transcript of Records).
  • Senden Sie das Antragsformular sowie die Nachweise per Mail an Frau Schmitz, der Modulverantwortlichen für die fach- und professionsbezogene Ergänzung
    (jennifer.schmitz@hu-berlin.de).

 

Welche Leistungen kann ich mir für die fach- und professionsbezogene Ergänzung anrechnen lassen?

Für eine Anrechnung von Veranstaltungen, die nicht aus dem HU-Katalog stammen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Es müssen keine kompletten Module abgeschlossen werden. Es können auch „einzelne“ Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. abgeschlossene Seminare) eingebracht werden.
  • Es können nur Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Masterstudium angerechnet werden.
  • Es können ausschließlich Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet werden, die noch nicht anderweitig in das Bachelor- oder Masterstudium eingebracht wurden.
  • Praktika, Übungsleiterlizenzen, Freiwilligendienste und ähnliche Leistungen werden nicht angerechnet.

 

fach- und professionsbezogene Ergänzung / ÜWP Bildung an Grundschulen

Informationen zur fachbezogenen Ergänzung / ÜWP des Studienfachs Bildung an Grundschulen finden Sie in den entsprechenden Studienordnungen und auf folgender Webseite https://pse.hu-berlin.de/de/studium/studiengaenge/lehramt-an-grundschulen/studieninformationen-neu/belegung-ergaenzungsbereich