Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sportwissenschaft

Was ist der Prüfungsausschuss? Worüber entscheidet er?

Der Prüfungsausschuss am Institut für Sportwissenschaft ist für die Organisation von Prüfungsangelegenheiten im Fach Sportwissenschaft zuständig (vgl. § 98 der ZSP-HU). Aufgaben des Prüfungsausschusses sind zum Beispiel: die Bestellung von Prüfer/innen für Modulabschlussprüfungen, die Bestätigung von Anmeldungen zu Bachelor- und Masterarbeiten, die Bearbeitung von Anträgen auf Nachteilsausgleich, auf Einsicht in Prüfungsunterlagen oder auf Gegenvorstellungsverfahren.

 

Wer ist Mitglied im Prüfungsausschuss?

Aktuell sind folgende Personen Mitglied im Prüfungsausschuss:

    • Prof. Ulrike Burrmann (Vorsitzende)
    • Prof. Katja Schmitt (stellvertretende Vorsitzende)
    • Prof. Diamantes Arampatzis
    • Dr. Dirk Eckardt
    • Carl Burdack (stellv. Jan Stelljes)

 

Wann tagt der Prüfungsausschuss das nächste Mal?

  • Der Prüfungsausschuss tagt i.d.R. jeden dritten Mittwoch im Monat. Die nächsten Termine sind am 14.02.2024, 20.03.2024, 17.04.2024, 15.05.2024, 19.06.2024, 10.07.2024, 18.09.2024, 16.10.2024, 20.11.2024 und 11.12.2024.

 

Informationen zu Prüfungen

siehe Informationen auf den Seiten des Prüfungsbüros unter

https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/pbsport

 

Worauf sollte ich achten, wenn ich beim Prüfungsausschuss einen Antrag einreiche?

Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Reichen Sie Ihren Antrag in schriftlicher und unterschriebener Form ein. Auch eine pdf-Datei mit eingescannter Unterschrift gilt als schriftlicher und unterschriebener Antrag.
  • Reichen Sie Ihren Antrag mindestens eine Woche vor der nächsten Sitzung bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein. Andernfalls kann Ihr Antrag erst in der darauf folgenden Sitzungen des Prüfungsausschusses bearbeitet werden.                 
  • Beachten Sie: Das gilt nicht für Anträge auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und für Anträge auf Anmeldung einer Abschlussarbeit).
  • Formulieren Sie Ihren Antrag eindeutig, sodass daraus nachvollziehbar hervorgeht, was Sie beantragen.
  • Vermerken Sie auf Ihrem Antrag Ihre vollständigen Kontaktdaten, Ihre Matrikelnummer sowie die Studienordnung, nach der Sie studieren.
  • Begründen Sie Ihren Antrag hinreichend.
  • Im Falle von Nachteilsausgleich - Fügen Sie Ihrem Antrag, sofern Ihr Anliegen dies nahelegt/erfordert :
    • Nachweis Kaderzugehörigkeit (A-Kader/Nationaler Spitzensport)             
    • Geburtsurkunde des Kindes                                                                                 
    • aktuelle Leistungsübersicht des Studienganges                                                      
    • terminiertes ärztliches Attest (Wichtig: Beachten Sie die Hinweise zum fachärztlichen Attest )
    • entsprechende Nachweise in Kopie bei.
  • Sollte Ihr Antrag nicht nachvollziehbar oder unzureichend belegt sein, führt dies zu einer direkten Ablehnung                                     
  • Nachdem der Prüfungsausschuss über Ihren Antrag beraten hat, erhalten Sie per E-Mail oder postalisch einen Bescheid über das Ergebnis der Beratung. Diesen Bescheid erreicht Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen. In der Zwischenzeit bitten wir Sie, von Nachfragen abzusehen.                                                                                   

Für den Großteil Ihrer Anträge können Sie die für Sie erarbeitete Antragsvorlage nutzen.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu einzelnen Anträgen.

 

Hinweise zu häufig gestellten Anträge

Anträge auf Nachteilsausgleich

Antrag auf Nachteilsausgleich: Studierende, die einen entsprechenden Antrag stellen möchten, finden hier generell Hinweise der Humboldt-Universität zu Berlin und hier wichtige Hinweise zum Antragsverfahren des Instituts für Sportwissenschaft dazu.

Beratung und Informationen für Spitzensportler finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich mindestens vier Wochen vor der nächsten Sitzung des Prüfungsausschusses eingereicht werden muss. Andernfalls kann Ihr Antrag erst in der darauf folgenden Sitzungen des Prüfungsausschusses behandelt werden.

 

Anträge auf Anmeldung zu Bachelor- und Masterarbeiten

Antragsformulare für die Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten finden Sie auf der Homepage des Prüfungsbüros (https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/pbsport). Die Anträge sind von beiden Gutachter/innen zu unterschreiben und im Prüfungsbüro abzugeben.

Eine Liste mit allen am Institut für Sportwissenschaft zur Begutachtung/Betreuung von Abschlussarbeiten berechtigten Personen finden Sie hier.

 

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für den überfachlichen Wahlpflichtbereich (BA Mono und Kombi 2013/2015, Mono Master 2013)

Alle Veranstaltungen, die im Katalog der HU unter der Kategorie üWP aufgelistet sind und alle Leistungen, die Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin erbracht haben, können Sie sich direkt und formlos im Prüfungsbüro des Instituts für Sportwissenschaft anrechnen lassen.

Sofern Sie sich weitere, auswärtig erbrachte, Leistungen anrechnen lassen möchten, nutzen Sie dafür bitte das dafür erstellte Antragsformular. Das Antragsformular, weitere Hinweise undAnsprechpartner*innen dafür finden Sie auf folgender Homepage: https://www.spowi.hu-berlin.de/de/studium/veranstaltungen/uewp

 

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für das Modul „fach- und professionsbezogene Ergänzung“ (Master of Education 2015)

Alle Veranstaltungen, die im Katalog der HU unter der Kategorie üWP aufgelistet sind und alle Leistungen, die Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin erbracht haben, können Sie sich direkt und formlos im Prüfungsbüro des Instituts für Sportwissenschaft anrechnen lassen.

Sofern Sie sich weitere, auswärtig erbrachte, Leistungen anrechnen lassen möchten, nutzen Sie dafür bitte das dafür erstellte Antragsformular. Das Antragsformular, weitere Hinweise undAnsprechpartner*innen dafür finden Sie auf folgender Homepage: https://www.spowi.hu-berlin.de/de/studium/veranstaltungen/uewp

 

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für weitere Module

Hinweise zur Antragstellung und ein für Sie erstelltes Antragsformular finden Sie hier.

 

Auf welcher Grundlage entscheidet der Prüfungsausschuss über meinen Antrag?

Über Ihren Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sich im Vorfeld der Antragstellung sorgfältig mit der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung zu befassen. Neben den Studien- und Prüfungsordnungen für das Fach Sportwissenschaft (https://www.spowi.hu-berlin.de/de/studium/studien-und-pruefungsordnungen), dürfte auch speziell die fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) für Sie relevant sein (https://www.hu-berlin.de/de/studium/reform).

 

Ethikrichtlinien: Was Studierende berücksichtigen sollten, wenn sie im Rahmen einer Abschlussarbeit personenbezogene Daten erheben

Was sind personenbezogene Daten? Personenbezogene Daten sind Angaben einer natürlichen Person über persönliche oder sachliche Verhältnisse (z.B. zum Geschlecht, zum Einkommen, zu Vorlieben).

Worauf ist bei der Erhebung von personenbezogenen Daten zu achten? Wenn im Rahmen einer Abschlussarbeit personenbezogene Daten erhoben werden, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, denn personenbezogene Daten sind grundrechtlich geschützt. Das bedeutet: Jede/r Einzelne hat eine grundrechtlich geschützte Entscheidungsbefugnis darüber, wie Angaben zur eigenen Person genutzt werden dürfen. Die Erhebung personenbezogener Daten unterliegt daher den Datenschutzvorschriften.

Was heißt das konkret?

  • Die Einwilligungserklärung: Es ist erforderlich, dass Sie Studienteilnehmer/innen vorab über den Ablauf der Studie informieren, sie über Ihre Rechte aufklären und ihre schriftliche Einwilligung einholen. Dazu können Sie die bereitgestellten Mustererklärungen für sozialwissenschaftlich (Einwilligungserklärung_s) oder naturwissenschaftlich (Einwilligungserklärung_n) orientierte Abschlussarbeiten nutzen.
  • Die Anonymisierung/Pseudonymisierung von Daten: Die grundrechtlich geschützte Entscheidungsbefugnis des Einzelnen über seine Daten endet dort, wo verarbeitete Daten keinen Zusammenhang mehr mit seiner Person erkennen lassen. Deshalb sollten Sie die von Ihnen erhobenen, personenbezogenen Daten anonymisieren/pseudonymisieren. Anonymisierung bedeutet, dass die personenbezogenen Informationen so verändert werden, dass eine direkte oder indirekte Identifizierung der einzelnen Merkmalsträger unmöglich ist. Datenschutzrechtliche Nutzungsbeschränkungen bestehen dann nicht mehr (siehe  „Datenschutz in Wissenschaft und Forschung“  https://datenschutz-berlin.de//).
  • Die Checkliste: Was darüber hinaus beachtet werden sollte, können Sie der Checkliste entnehmen und sollten Sie mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in vor Beginn der Datenerhebung besprechen.

Weitere Hinweise zu Ethikrichtlinien finden Sie in folgenden Dokumenten: